Nachricht | Geschichte - Deutsche / Europäische Geschichte Unrechtsstaat DDR? Sichtweisen in europäischen Nachbarländern

Bilanz einer internationalen Diskussionsveranstaltung der RLS Brandenburg

Der Terminus „Unrechtsstaat“ ist unter Historikern und Juristen gleichermaßen umstritten. Eine wissenschaftlich haltbare Definition des Begriffs gäbe es weder in der Rechtswissenschaft noch in den Sozial- und Geisteswissenschaften, urteilte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im März 2009 in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (DIE LINKE). Dennoch wird in politischen Diskussionen oft das Gegensatzpaar „Rechtsstaat – Unrechtsstaat“ verwendet. Dabei geht es zumeist darum, die politische Ordnung eines Staates, der als Unrechtsstaat gebrandmarkt wird, von einem rechtsstaatlich strukturierten System abzugrenzen und moralisch zu diskreditieren. Insbesondere auf die DDR wird der Begriff „Unrechtsstaat“ immer wieder angewandt.

Diese Problematik diskutierten auch anhand persönlicher Erfahrungen namhafte Wissenschaftler aus Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Polen. Sie setzen damit eine 2009 begonnene Veranstaltungsreihe fort, in der die Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg ihre Besucher mit Sichtweisen in europäischen Nachbarländern zu dem vor mehr als 20 Jahren vollzogenen Weg in die deutsche Einheit konfrontieren möchte.

Gäste und Diskussionspartner der Veranstaltung am 14. Juni 2012 im Potsdamer „Haus der Brandenburgisch Preußischen Geschichte“ waren Prof. Dr. Stefan Berger (Bochum / Manchester), Prof. Dr. Seppo Hentilä (Helsinki), Prof. Jean Mortier (Paris), Krzysztof Pilawski (Warschau) und Prof. Dr. Thomas Wegener Friis (Odense). Sie stellten in Vorträge ihre Sichtweise sowie ihre persönlichen Erfahrungen im Umgang mit DDR-Wissenschaftlern aber auch mit den Behörden vor. Einigkeit herrschte unter den Beteiligten, dass der Begriff „Unrechtsstaat“ ein politischer Kampfbegriff sei, der sich für eine wissenschaftliche Analyse grundsätzlich nicht eignen würde. Der „sehr deutsche Begriff“ fände auch bisher keinen Eingang in die Sprachen der Teilnehmer und ließe sich nur sehr umständlich übersetzen.

Dennoch zog man eine kritische Bilanz zum Rechtssystem in der DDR. Durchaus modern ausgestatteten Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Zivilrecht oder dem Familienrecht stünden das Fehlen eines Verwaltungsrechts, der Mangel an Überprüfbarkeit staatlicher Entscheidungen mit Verfassungsrang sowie das nicht selten politisch motivierte Strafrecht gegenüber. Bärbel Bohleys bitteres Wort aus den frühen neunziger Jahren „Wir wollten Gerechtigkeit und haben den Rechtsstaat bekommen“ verdeutlichte, dass sich eine „Schwarz-Weis-Sicht“ auf staatliche Rechtssysteme ausschließt.

Zum Abschluss der Tagung, an der etwa 70 Personen aus Brandenburg, Berlin und anderen Bundesländern teilnahmen, wurde die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe zur internationalen Sicht auf die deutsche Vereinigung im kommenden Jahr angekündigt.