Publikation Rassismus / Neonazismus - Staat / Demokratie Auf ein Wort: Extremismus

Bildungsbroschüre des RLS-Referates Neonazismus und Strukturen/Ideologien der Ungleichwertigkeit zur so genannten «Extremismusklausel».

Information

Reihe

Online-Publ.

Autor

Fritz Burschel,

Erschienen

Mai 2011

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Derzeit wird in Deutschland die so genannte Extremismusklausel kritisch diskutiert. Bei dieser Erklärung handelt es sich um ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) der Bundesrepublik Deutschland (BRD), das allen nicht-staatlichen Organisationen abverlangt wird, die sich mit finanzieller Unterstützung des Staates für Demokratie und gegen Nazis engagieren.

Zusätzlich sollen sich geförderte Initiativen für alle diejenigen verbürgen, mit denen sie zusammenarbeiten. Sie sollen Sorge dafür tragen, dass diese ebenfalls den «Zielen des Grundgesetzes», der deutschen Verfassung, verpflichtet sind. Diese problematische Forderung der Bundesregierung, die pauschal jedes Engagement gegen Neonazis, Alltagsrassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit unter Verdacht stellt, hat eine Vorgeschichte. Denn spätestens mit dem Amtsantritt der schwarz-gelben Bundesregierung Ende 2009 wurden die Programme zur Stärkung von Zivilgesellschaft und zur Beratung und Unterstützung von Opfern rechter Gewalt geändert. Diese waren im Jahr 2000 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt worden. Die aktuelle konservative Bundesregierung verschob die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit „gegen Rechts“, indem sie im Bundeshaushalt im Budget des Familienministeriums 3 Millionen Euro für den Kampf gegen Linksextremismus und Islamismus einstellte. Jetzt werden zusätzlich mit der Extremismusklausel Demokratie fördernde, antifaschistische Initiativen unter Druck gesetzt. Ihre seit über zehn Jahren anerkannte Arbeit wird unter Verdacht gestellt, linksextremistisch zu sein. Zudem offenbart sich in der Extremismusklausel ein fragwürdiges Demokratieverständnis der Regierung, in dem grundlegende Fragen nach der Ausgestaltung des demokratischen Alltags nicht von den Bürgerinnen und Bürgern ausgehandelt werden, sondern von Behörden wie dem Verfassungsschutz. So werden betroffene Initiativen angehalten, sich bei diesem Inlandsgeheimdienst zu informieren, ob ihre Kooperations- und Bündnispartner_innen für eine Zusammenarbeit gegen Nazis und Rassismus demokratisch genug sind.

Damit versucht eine staatliche Behörde zu bestimmen, was Demokratie ist. Diese seltsamen Entwicklungen sind dabei immer auch im Zusammenhang mit der Idee einer «wehrhaften Demokratie» zu sehen.

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